Gesetz über Hinweisgeber
Auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde in BiaVita Polska S.A. Sanatorium Uzdrowiskowe Augustów, ul. Zdrojowa 3/5/7, 16-300 Augustów, sowie in BiaVita Polska S.A., ul. Bitwy Białostockiej 7, 15-102 Białystok, die Interne Meldevorschrift für Verstöße gegen das Recht ausgearbeitet.
Mit Beschluss des stellvertretenden Vorsitzenden vom 09.02.2024 wurde ein Team zur Meldung von Unregelmäßigkeiten und Verstößen gegen das Recht eingesetzt: Anordnung des stellvertretenden Vorsitzenden.
Ziel des Verfahrens:
- Schutz von Personen, die einen Bericht abgeben oder Informationen/bergründete Verdachtsmomente zu einem Rechtsverstoß melden und die Infos im arbeitsbezogenen Kontext erhalten haben, unabhängig von Art des abgeschlossenen Vertrags. Gilt auch für andere Personen, z.B. Bewerber, die im Rahmen eines Rekrutierungs-/Verhandlungsprozesses vor Vertragsabschluss eine Information über einen Rechtsverstoß erhalten haben.
- Verhinderung vorsätzlicher und nicht vorsätzlicher Rechtsverstöße, die im arbeitsbezogenen Kontext im Auftrag des Arbeitgebers erfolgen, unabhängig von Vertragsart, Dauer der Betriebszugehörigkeit oder ausgeübter Funktion.
Eine Meldung eines Rechtsverstoßes kann vertraulich über folgende Kanäle erfolgen:
- über ein vorgesehenes Portal: https://ochronasygnalistow365.pl/
- über eine vorgesehene E-Mail-Adresse: sygnalisci@biavita.pl
- über eine vorgesehene Telefonnummer: 85 653 02 80
- auf Antrag eines Mitarbeiters – durch ein direktes Treffen, das binnen 7 Tagen ab Eingang der Meldung organisiert wird.
Zudem ermöglichen wir Ihnen den freien Zugang zu einer Schulung zu Rechten und dazu, wie Verstöße gemeldet werden können – für alle Interessierten (Mitarbeiter, Kooperationspartner, Praktikanten, Auftragnehmer usw.).
Informationsklausel zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Hinweisgebern - Informationsklausel des Meldenden
Informationsklausel zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen, deren Meldung betrifft - Informationsklausel für die Person, die von der Meldung betroffen ist