Whistleblower-Gesetz
Im Einklang mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden, wurde bei BiaVita Polska S.A. Sanatorium Uzdrowiskowe Augustów, ul. Zdrojowa 3/5/7, 16-300 Augustów, sowie BiaVita Polska S.A., ul. Bitwy Białostockiej 7, 15-102 Białystok, die Interne Richtlinie für Meldungen von Rechtsverstößen ausgearbeitet.
Per Beschluss des Vizepräsidenten vom 09.02.2024 wurde ein Team für Meldungen von Unregelmäßigkeiten und Rechtsverstößen eingesetzt Anordnung des Vizepräsidenten.
Ziel des Verfahrens ist:
- den Schutz von Personen zu gewährleisten, die Rechtsverstöße melden oder Informationen bzw. begründete Verdachtsmomente offenlegen, welche sie im Zusammenhang mit der Arbeit erhalten haben, unabhängig von der Art des geschlossenen Vertrags. Dies gilt auch für andere Personen, einschließlich derjenigen, die sich um eine Anstellung bewerben und im Rahmen des Rekrutierungs- oder Verhandlungsprozesses vor Vertragsabschluss Informationen über Rechtsverstöße erhalten haben.
- der vorsätzlichen und unvorsätzlichen Verletzung von Rechtspflichten entgegenzuwirken, die im arbeitsbezogenen Kontext für den Arbeitgeber begangen werden, unabhängig von Vertragsart, Beschäftigungsdauer oder ausgeübter Funktion.
Die Meldung eines Rechtsverstoßes kann vertraulich über folgende Kanäle erfolgen:
- dedizierte Webseite: https://ochronasygnalistow365.pl/
- dedizierte E-Mail-Adresse: sygnalisci@biavita.pl
- dedizierte Telefonnummer:85 653 02 80
- auf Wunsch des Mitarbeiters – durch ein direktes Treffen, das innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung organisiert wird.
Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie bieten wir allen Interessierten (Mitarbeitern, Partnern, Praktikanten, Auftragnehmern usw.) auch freien Zugang zu Schulungen über Rechte und Verfahren zur Meldung von Verstößen an.
Informationsklausel im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten von Hinweisgebern – Informationsklausel für Melder.
Informationsklausel im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten der betroffenen Personen – Informationsklausel für die betroffene Person.